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Feuerbeschau

Die Feuerbeschau ist im NÖ Feuerwehrgesetz (NÖFG) in den §§ 19 u 20 geregelt und ist in regelmäßigen Abständen (alle 10 Jahre) durchzuführen.
Die Durchführung der feuerpolizeilichen Beschau erstreckt sich grundsätzlich auf alle Bauwerke einschließlich der Nebengebäude (NÖ Bauordnung § 4 Z.3).